Wer hat in der Türkei Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld hat in der Türkei keine lange Vergangenheit. Während ein Arbeitslosengeld in England im Jahre 1912 erstmals bezahlt wurde, bekamen die Türken erst 90 Jahre später, im April 2002 Arbeitslosengeld ausbezahlt. Die Regelungen führten dazu, dass in den ersten Jahren nur 5.500 bis 10.000 Personen davon gebraucht machen konnten. Es ist auch nicht ganz einfach die Bedingungen dafür zu erfüllen. Die letzten 120 Tage vor der Entlassung, selber kündigen geht nicht, müssen die sozialen Abgaben geleistet worden sein. Außerdem muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin in den letzten 3 Jahren 600 Arbeitstage gearbeitet haben. Auch hierbei müssen die sozialen Abgaben korrekt geleistet worden sein. Das ist bei kleinen und kleineren mittelständischen Unternehmen, die die türkische Wirtschaft ausmachen, selten der Fall. Viele glauben, dass der Arbeitgeber die sozialen Abgaben leistet und erfahren zufällig davon, dass das nicht der Fall war.

Wer 600 Tage in den letzten 3 Jahren gearbeitet hat, bekommt 180 Tage, wer 900 Tage durchgehend gearbeitet hat 240 Tage und wer 1080 Tage durchgehend gearbeitet hat bekommt 300 Tage Arbeitslosengeld. Der Betrag wird nach einer besonderen Formel immer über den Mindestlohn ausgerechnet und bewegt sich 2019 zwischen 711 und 1.422 TL im Monat. Also weit unter der Armuts- bzw. Hungersgrenze. Klar ist der Unterschied zwischen haben und nicht haben 100%, jedoch bekommen die wenigsten ein Arbeitslosengeld. Die neueste Zahl ist aus Februar 2019. So beziehen von den 4,5 Millionen Arbeitslosen nur 654.000 Arbeitslosengeld, wobei die Zahl in den letzten 6 Monaten verdoppelt haben soll.  

Kaltstart X - Das Buch von Ahmet Refii Dener

Das könnte dich auch interessieren …