CODE 90 erinnerte mich an den Blaumilchkanal – Tel Aviv

Wer die falsche Kodierung auf den Exportbelegen hat, muss Strafe bezahlen und das Rückwirkend. Auf der einen Seite möchte man, dass das Land mehr exportiert und auf der anderen Seite macht man es den Exporteuren so schwer, wie es nur geht.

Bis 1996 benötigte der türkische Exporteur sogar eine Exporteursbescheinigung. Nicht das Ausland verlangte das, sondern der türkische Staat. Wie mir eines der Umsatzstärksten Zollagenten der Türkei berichtet, geht es dieses Mal um eine falsche Kodierung.

Auf dem Ausfuhrformular sollte an der Stelle, wo ‚Sonstiges‘ steht, ein Kod eingetragen werden. Seit über zehn Jahren trägt man dort ‚90‘ ein. Es erinnert an Ephraim Kishons ‚Blaumilchkanal‘. Die Bürokratie-Satire handelt von Kasimir Blaumilch, einem aus der Irrenanstalt entflohenen Geisteskranken, der prompt beginnt, die wichtigste Hauptverkehrsstraße Allenby Road in Tel Aviv mit einem Presslufthammer aufzureißen. Als die Polizei notgedrungen beginnt, die Straße zu sperren und die Anwohner sich zunehmend über den praktisch ununterbrochenen Lärm beschweren, beginnen die Behörden eine umfangreiche, jedoch ergebnislose Ursachensuche. Danach passiert noch sehr viel, aber schließlich und letztendlich eröffnet der Bürgermeister stolzgeschwellt den neuen Innenstadtkanal und preist die Stadt als „Venedig des Nahen Ostens“, sodass sich zum Schluss alle Handlungsstränge im Positiven auflösen. Einzige Ausnahme ist der Magistratsangestellte Benzion Ziegler, der allein den absurden Hintergrund der Bauarbeiten durchschaut hat. Da man ihm angesichts der allgegenwärtigen Kanal-Euphorie keinen Glauben schenken will, wird er ironischerweise in die Psychiatrie eingeliefert. Auf der Fahrt zur Psychiatrie sieht Ziegler Kasimir Blaumilch, wie er mit dem Rathaus im Hintergrund wieder beginnt, eine Straße aufzureißen. Sie nehmen einander wahr und lachen sich zu. Alltägliche Amtsabsurditäten.

Beim Zoll in der Türkei sieht es nicht anders aus. Die Exporteure hätten dort allesamt, statt 90 eine 11 eintragen müssen. Dann ist doch ein Einfaches, die 90 als eine 11 zu sehen.

Jetzt werden die Exporteure rückwirkend für 18.000.000 Ausfuhrbelege je 130 TL Strafe bezahlen müssen. Der Exporteursverband sieht keine Möglichkeit dem zu entgehen. In der Summe macht das 2.340.000.000 TL zusätzlich für die Staatskasse.

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