Parlamentswahlen Türkei: Die IYI Partei ist offiziell noch nicht zugelassen

Es geht hoch her, seit der Entscheidung, dass die vorgezogenen türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen am 24. Juni stattfinden soll. Die Gründe, warum die Wahlen so kurzfristig angesetzt sind, sind vielfältig. Auf der einen Seite wird die finanziell schlechte Situation der Türkei als Grund genannt, auf der anderen Seite die verpuffte Euphorie des Syrien-Einmarsches und natürlich die mögliche Nichtteilnahme der IYI Partei des nationalistischen Frau Aksener.

Die Diskussion darüber, ob die IYI Partei (übers.: Gute Partei), so kurz nach der Gründung die Bedingungen erfüllt, um bei diesen Wahlen teilzunehmen, ist Diskussionsthema Nr. 1 in der Türkei. Etwas beruhigt haben sich die Gemüter als die Yargıtay Cumhuriyet Başsavcılığı (übers.: ‘Oberster Oberstaatsanwalt des Obersten Gerichts’, ich weiß, das ist aber die Übersetzung davon, mit 3/5 ‘Ober’), die Liste der bei der Wahl zugelassenen Parteien, am Freitag der Wahlkommission schickte. Auf der Liste sind den neun teilnehmenden Parteien auch die IYI Partei beigefügt worden, was zu großer Euphorie Anlass gab, bei den Betreffenden. Dennoch scheint so, als wäre noch nicht alles in trockenen Tüchern für die IYI Partei, denn die Wahlkommission teilte mit, dass bei der am 24. April (Montag) stattfindenden Sitzung, die an der Wahl teilnehmenden Parteien endgültig festgelegt werden würden.

Warten wir mal ab.

Kaltstart X - Das Buch von Ahmet Refii Dener

Das könnte dich auch interessieren …