Was wäre passiert, wenn …

Eigentlich nicht die Fragestellung, welches in meinem Leben eine Rolle spielt. Ich schaue immer nach vorne.

Nur, das was wir die letzten Jahre in Deutschland erleben, wie Deutschland sich in Schwierigkeiten hinein manövriert, mit der Türkei und mit dem Islam, lässt mich die Frage stellen: „Was wäre passiert, wenn … ?

Deutschland hat zwischen 1955 und 1968 neun verschiedene Anwerbeabkommen abgeschlossen. Tatsächlich leben auch Spanier, Griechen, Italiener, Marokkaner, Südkoreaner, Portugiesen und Tunesier in diesem Land.

Wo sind sie? Warum fallen sie nicht auf? Haben diese sich nahtlos in die Gesellschaft eingefügt, oder was ist passiert? Die Gegenfrage dazu gibt es natürlich auch.

Wären die türkischen Gastarbeiter damals nicht ins Land geholt worden, wäre Deutschland auch kein Ziel für die syrischen Flüchtlinge geworden. Behaupte ich mal.

Türkischstämmigen, bitte nicht aufregen, ich bin ja auch einer von euch, ein türkischstämmiger Deutscher und außerdem, was passiert ist nun mal passiert.

Welches Land müsste dann, wenn die Türkischstämmigen nicht in Deutschland wären, für Herrn Erdogan den Kopf hinhalten? Welche Ausländer würden dann in den türkischen Gefängnissen sitzen müssen, wenn nicht die Deutschen?

Kommt, gibt zu, die Fragestellung ist schon interessant.

Noch ein Nebeneffekt: Die deutschen Touristen würden in Scharen in die Türkei reisen, denn die Türken und die Türkei wären immer noch beliebt, oder beliebter als jetzt. Deutschland und die Türkei wären immer noch gut Freund, die Türkei vielleicht sogar schon in der EU. Wäre doch toll, oder?

Geht auf jedem Fall wählen am 24. September, damit es nicht noch dicker kommt.

1955 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien (Kabinett Adenauer II)

1960 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien (Kabinett Adenauer III)

1960 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland (Kabinett Adenauer III)

1961 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei (Kabinett Adenauer III)

1963 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Marokko (Kabinett Adenauer V)

1963 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südkorea (Kabinett Erhard I)

1964 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Portugal (Kabinett Erhard I)

1965 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Tunesien (Kabinett Erhard I)

1968 Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien (Kabinett Kiesinger)

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