Was vor der Reisebuchung in die Türkei zu beachten und zu tun ist

Was vor der Reisebuchung in die Türkei zu beachten und zu tun ist

1. Umfasst der verpflichtende Reiseversicherungsvertrag auch die Gäste? (Haftung, vorgeschriebene Agentur-Insolvenzversicherung und inkl. Rücktransport-Garantievertrag). Bevor man einen Reiseversicherungsvertrag von einem der vielen unbekannten Reiseveranstalter abschließt, sollte man sich den Vertragsvordruck vorher sorgfältig durchlesen.

2. Erkundigen Sie sich, ob der Anbieter Mitglied im TÜRSAB Türkischen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (www.tursab.org.tr) ist.

3. Bei Reisebuchungen von unbekannten Internetseiten, sollte man vorher bei der Firma anrufen und sich erkundigen, ob das Hotel mit dem Reiseveranstalter eine gemeinsame Vereinbarung hat. Bei einer vorhandener gemeinsamen Vereinbarung, sollte man nach einem Tag der Reisebuchung das Hotel wieder anrufen und sich die Reservierung nochmals bestätigen lassen.

Rücktritt von den Reisebuchungen

Sie haben Ihre Reise ohne Beachtung der oben genannten Hinweise gebucht und Ihnen wurde ein anderes Hotel, Menü, die vor Ort angebotenen Veranstaltungen und Reisen nicht wie bei der angebotenen Reisebuchung angeboten, hat man nach dem türkischen Verbraucherrecht innerhalb 14 Tagen bei der jeweiligen Reiseveranstalter, den Rücktritt bekannt zu geben und auf Rückzahlung der Reisebuchung bestehen. Auf die Rückzahlung können Sie in diesem Fall auch ggf. Ihre zzgl. entstanden Kosten oder bei Notübernachtung in einem anderen Hotel, den Differenz der Übernachtungskosten ebenfalls rückverlangen.

Bei Nichterstattung der Reisekosten der Reiseveranstalter, besteht ein Anspruch auf Klage beim zuständigen Verbrauchergericht. Um die Beschwerde mit Beweisen begründen zu können, sollte man Fotos von dem abweichenden Reiseangebot machen.

Im Internet sind viele verbreitete betrügerische Reiseveranstalter. Bei einer möglichen Beschwerde könnte es vorkommen, dass Sie hinterher keinen Ansprechpartner haben und Ihr Schadensanspruch wird deutlich mehr. Daher ist es empfehlenswert, nicht von unbekannten Reiseveranstaltern Ihre Reise und Hotelbuchungen zu buchen nur weil es Günstig ist.

YUNUS KUSCU (info@rechtsanwaelte-turkei.eu)
Rechtsanwalt

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