Heute werden die türkischen Versicherer sich die Hände reiben

händereibenDie Versicherer der Türkei werden das Gesetz mit der Nummer 5684 lieben.  Dieses legt nämlich fest, dass alle Unternehmen und Privatpersonen, die es angeht, 11 Versicherungsarten abgeschlossen haben müssen. Sonst ist die Betriebserlaubnis weg. Wenn man weiß, wie wenige Unternehmen und Personen, Versicherungsbeiträge als rausgeschmissenes Geld erachtet haben, wird die Post auf der Versicherer Seite abgehen. Es wird eine zentrale Registerstelle für diese Versicherungen geschaffen werden. So wird leicht zu kontrollieren sein, wer welche Versicherung nicht abgeschlossen hat.

Die bestehenden Betriebserlaubnisse werden rückwirkend ungültig erklärt werden, wenn einige Versicherungen fehlen.

Versicherungen für Kraftfahrezuge, Personenbeförderung, Reisende, Betriebe direkt am Wasser, Gefahrenguttransporte, Sicherheitspersonal, Erdbeben, Personentransport zu Wasser, Reiseveranstalter und Tourplaner sind im Paket enthalten. Für die Details und Aufschlüsselung bitte den Versicherungsagenten fragen. Er wird sich freuen 🙂

Quelle : dunyaonline

 

 

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