Eine Art Entwicklungshilfe für gewisse Länder – Plagiate darf man nach D einführen*

Wenn man aus dem Ausland eine einzige Zigarette zu viel bringt, gibt es gleich ärger beim Zoll. Anders sieht es mit Sonstigem aus. Sogar Plagiate darf man einführen. Kaum zu verstehen, warum man in dem Fall die Augen zudrückt.

Der Handel mit gefälschten Designerwaren ist verboten; der Besitz bis zum Wert von 430 Euro* pro Person aber nicht. Für Urlauber, die aus dem EU-Ausland heimkommen, heißt das: Das eine oder andere Designer-Imitat für den Privatgebrauch ist tatsächlich erlaubt. Die Spielregeln sind großzügig. Kommt ein Türkei-Tourist etwa mit einer nachgemachten Uhr im Gepäck zurück, einer gefälschten Handtasche, T-Shirts und Jeans, die ganz offensichtlich für ihn allein gedacht sind, ist das bis 430 Euro noch im grünen Bereich. “Was zählt, ist der tatsächlich gezahlte Preis am Urlaubsort, nicht der Originalpreis daheim”, erläutert Meister. Bei Dutzenden imitierter Uhren im Gepäck plus massenweise T-Shirts, Hemden, Jeans und Schuhen in verschiedenen Größen hört die Straffreiheit dagegen schnell auf. (Teilweise aus : ‘Die Welt’)

Kaltstart X - Das Buch von Ahmet Refii Dener

Das könnte dich auch interessieren …