Sind türkische Männer tatsächlich empfindlicher als mitteleuropäische Männer?

schnauzSind türkische Männer tatsächlich empfindlicher als mitteleuropäische Männer? Diese zentrale Frage stellte sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Eine heute 39-jährige Türkin aus Dübendorf wehrte sich dabei gegen einen Strafbefehl einer Zürcher Staatsanwältin. Diese hatte die Sozialhilfe-Empfängerin im letzten März wegen Drohung sowie Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 30 Franken sowie zu einer Kostenauflage von 851 Franken verurteilt.

Aufhorchen liess dabei der nicht alltägliche Vorwurf an die Adresse der dreifachen Mutter. Sie hatte laut Anklage im Juni 2012 ihren Ex-Ehemann in einem Café aufgesucht und ihm folgende Frage gestellt: «Bist Du überhaupt ein Mann?» Dann fuhr sie fort: «Zeig mir, was für ein Mann Du bist», und nannte ihn zum Schluss einen «Ehrenlosen».

Laut Staatsanwältin war das bereits Grund genug für eine Anklage wegen Drohung sowie Beschimpfung: «Die Beschuldigte, selber Türkin, wusste, dass sie mit diesen Worten den türkisch-stämmigen Geschädigten beleidigte, was sie zumindest in Kauf nahm», schrieb die Anklägerin im Strafbefehl. Womit sich die Frage stellte, ob es bei einem Nicht-Türken überhaupt zu einer Anklage gekommen wäre.Ungewöhnlich langer Prozess

Am vergangenen Dienstag standen sich die ehemaligen Eheleute unversöhnlich vor dem Strafrichter gegenüber. Der türkische Privatkläger, ein arbeitsloser Taxichauffeur, bestand darauf, dass der Strafbefehl vor Gericht noch einmal vorgelesen und auf Deutsch übersetzt wurde. Der Strafprozess dauerte mit rund drei Stunden ungewöhnlich lang. Dabei wurde schnell klar, dass sich die Parteien im Rahmen eines türkischen Rosenkrieges nichts schuldig blieben.

Zum Schluss sah es der zuständige Einzelrichter wesentlich weniger dramatisch als die Staatsanwältin und sprach die Beschuldigte umfassend frei. Das Gericht berichtete von zahlreichen Widersprüchen und Übertreibungen aller Beteiligten. Auch von verschiedenen Zeugen. Der Frau sei weder eine Drohung noch eine Provokation nachzuweisen, erklärte der Vorsitzende und wies darauf hin, dass sich die früheren Ehepartner in diversen weiteren gerichtlichen Verfahren gegenüberstehen. Doch gerade das Strafgericht sei nicht dazu geeignet, private Meinungsverschiedenheiten auszutragen, machte der Richter zum Schluss sinngemäss klar.

Quelle

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