Neues Handelsgesetzbuch der Türkei ab 01. 07. 2012 in Kraft

Das reformierte türkische Handelsgesetzbuch tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft. Eine Reihe von Änderungen betreffen auch deutsch-türkische Unternehmenstransaktionen. Die Änderungen im türkischen Gesellschaftsrecht orientieren sich stark am deutschen Gesellschaftsrecht. Die Reform wirbt um Vertrauen bei internationalen Investoren.
Vor über 50 Jahren wurde das türkische Handelsgesetzbuch letztmalig überarbeitet. Die bisherigen Bilanzregeln basieren auf türkischem Steuerrecht und unterschieden sich grundlegend von bekannten Bilanzierungsweisen nach IFRS oder deutschem HGB. Über 1.500 Paragraphen umfasst der Entwurf für das überarbeitete Handelsrecht, der „Turkish Commercial Code“ (TCC). Die Türkei strebt damit auch eine Öffnung der internationalen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen an. Erstmals werden Unternehmen damit auch flächendeckend geprüft.
Nach deutschem Vorbild müssen Kapitalgesellschaften zukünftig eine Unternehmens-Website betreiben. Diese sollte bestimmte Informationen über die Gesellschaften enthalten, wie beispielsweise über die Vertretungsberechtigten und Bilanzen.
Es ist nicht mehr erforderlich, dass die Vorstände einer türkischen Aktiengesellschaft auch gleichzeitig Gesellschafter sind. Die Gründung einer Einmann-AG und einer Einmann-GmbH sind zukünftig möglich.
Der TCC sieht einen Rahmen für Eigenkapitalvorschriften im Finanzsektor (Basel II) vor sowie Regelungen, um für klare Verantwortlichkeiten und mehr Transparenz in Unternehmen zu sorgen im Hinblick auf Corporate Governance. Damit werden die bisherigen Publizitäts- und Transparenzanforderungen ausgeweitet.
( Von Doris Hülsbömer, Markt und Mittelstand )
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