Türkei – 100% der Gewinne unversteuert mitnehmen. Fakt !

Hürriyet – Türkei Auslaender, die einen Wohnsitz ausserhalb der Türkei haben und an einer türk. Kapitalgesellschaft beteiligt sind, müssen Gewinnausschüttungen am Ende des Geschaeftsjahres nicht versteuern. Die Gewinne können zu 100%* mitgenommen werden.

Auch sind Börsengewinne steuerfrei.

Anmerkung : Der Steuerberater bestaetigte, den Sachverhalt wie folgt : Das Finanzamt erhebt vor der Gewinnausschüttung 15% Quellensteuer. Rest kann dann ohne sonstige Modalitaeten an den ausl. Gesellschafter (mit ausl. Wohnsitz fliessen). Die Auszahlung kann auch auf ein türkisches Konto erfolgen.

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