„Wir haben Arbeitskräfte gerufen, und es sind Menschen gekommen.“

„Wir haben Arbeitskräfte gerufen, und es sind Menschen gekommen.”

Max Frisch

50 Jahre Heimat in der Ferne (Teil 1)

Die sich nach dem 2. Weltkrieg schnell entwickelten westeuropäischen Länder haben ausländische Arbeiter angeworben, um ihren Bedarf an Arbeitskräften kostengünstiger decken zu können. Somit begann gegen Ende der Jahre um 1950 aus dem Mittelmeergebiet, wo ernste Beschäftigungsprobleme herrschten, eine große Arbeitermigration in europäische Länder. Es wurde angenommen, dass diese ausländischen Arbeiter, die zu Anfangs als ein Teil der Produktion gesehen wurden, einige Zeit später in ihre Heimat zurückkehren werden. Doch im Laufe der Zeit wurden diese ausländischen Arbeitskräfte zu einem untrennbaren Teil der Wirtschaft ihres Aufenthaltlandes. Dies verursachte jedoch, sowohl für das Heimatland als auch für das Land, in dem sie arbeiteten, einige kulturelle, soziale und wirtschaftliche Probleme. Diese Probleme vermehrten sich tagtäglich. Die Türkei schloss sich dieser Arbeitsmigration ziemlich spät an. Trotz dessen entwickelte sich der Arbeiterzustrom nach Westeuropa sehr schnell. Im Jahre 1973 kam es in Westeuropa, wegen der ansteigenden Ölpreise zu wirtschaftlichen Problemen, worauf die Anwerbung von Arbeitskräften gestoppt wurde. Doch die Arbeitsmigration ins Ausland hielt an. Unterdessen wurde bei infrastrukturellen Investitionsausgaben der Erdölexportierenden Länder ein großer Anstieg verzeichnet. Dies bildete neue Beschäftigungsmöglichkeiten für türkische Arbeiten in den betreffenden Ländern.

Bild: Foto/Filmarchiv des Presse- und Informationsamtes

Die türkischen Arbeiter im Ausland, die einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft ihres Aufenthaltslandes und der türkischen Wirtschaft leisten, werden aufgrund ihres Aufenthaltes und ihrer Beschäftigung in einer Gesellschaft mit unterschiedlicher Sprache, Religion, Kultur, Sitten und Traditionen mit verschiedenen Problemen und Schwierigkeiten konfrontiert. In diesem Thema durchgeführte Arbeiten und gefasste Maßnahmen konnten nur einen Teil dieser Probleme lösen. Im Laufe der Zeit traten neue Probleme auf. Die westeuropäischen Länder setzten in 1974 den Beschluss über Anwerbestopp für Arbeiter in Kraft. Trotz dessen stieg durch den Zuzug von Familienangehörigen, also von Ehegatten und Kindern der zuvor angeworbenen Arbeitnehmer, die Zahl der türkischen Staatsbürger. Auf der anderen Seite spielte die Beschäftigung der Kinder der ausländischen Arbeitnehmer, also die zweite Generation eine wichtige Rolle beim Anstieg der ausländischen Arbeiterzahl. Im Jahre 1980 wurde in westeuropäischen Ländern, ganz besonders in Westdeutschland, wo türkische Arbeitskräfte mehrheitlich beschäftigt wurden, eine Ausländerpolitik festgelegt. In zahlreichen Ländern wurden Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit Ausländern durchgeführt. Dabei wurden vor allem Maßnahmen getroffen, die die Integration der zweiten Generation ermöglichen sollte.

1957:

Als erstes westeuropäisches Land forderte das damalige Westdeutschland technische Arbeitskräfte aus der Türkei an. Als erstes reiste ein zwölfköpfiges Team von auszubildenden Handwerkern aus der Türkei nach Deutschland. Diesem Team folgte dann ein weitere Gruppe aus 120 Personen.

1959:

Bild: Foto/Filmarchiv des Presse- und Informationsamtes

Die mittelständischen Investoren in Westdeutschland und die Handwerker in der Türkei beschließen eine Zusammenarbeit, um die ausländischen Investitionen in der Türkei zu entwickeln. Dieses Abkommen führt unerwartet über Privatunternehmen und namentliche Einladungen zu einem großen Arbeiterzustrom. Um den Arbeiterzustrom zu kanalisieren wurde im Juli 1960 in Istanbul ein inoffizielles Verbindungsbüro eröffnet. Nach Verhandlungen zwischen den beiden Seiten wurde dieses Büro schon nach einigen Monaten zur offiziellen Einrichtung. Das am 1. Oktober 1961 zwischen der Türkei und Westdeutschland in Kraft tretende bilaterale Abkommen beruht auf dieser Grundlage. Das deutsche Verbindungsbüro wurde somit zu einem Zentrum, indem die Formalitäten der türkischen Arbeitnehmer erledigt wurden. Personen, die als Arbeiter ins Ausland wollten, wurden in diesem 24 Stunden tätigen Istanbuler Zentrum einer gründlichen Gesundheitsuntersuchung unterzogen. Das größte Hindernis vor einem Aufenthalt im Ausland war diese Gesundheitskontrolle. An dem Zustrom ins Ausland beteiligten sich auch Arbeitslose und Wenigverdiener. Aber die westlichen Staaten wollten qualifizierte und erfahrene Arbeiter. Deshalb waren die meisten Arbeiter, die zu Beginn der Arbeitsmigration in den Westen zogen, qualifizierte Arbeitskräfte. Diejenigen, die wegen verschiedenen Hindernissen nicht ins Ausland konnten oder wieder zurück mussten, versuchten es auf Umwegen. Einige reisten als Touristen ins Ausland und arbeiteten illegal dort. Einige ließen sich aus Deutschland anwerben. Einige zahlten für Scheinehen mit westlichen Frauen, um in dem Land bleiben zu können. Nach den 1960ger Jahren begann aus der Türkei ein großer Arbeiterzustrom.  In 1961 wurden 7000 türkische Arbeiter angeworben. Ein später erhöhte sich die Zahl auf 18558. Bis 1967 erhöhte sich die Zahl auf 204 000. In den Jahren 1972 und 73 wurde der Arbeiterzustrom noch größer. Zuerst war es schwierig, eine richtige Bezeichnung für die ausländischen Arbeitskräfte zu finden. Dann wurden sie „Gastarbeiter“ genannt, weil ihr Aufenthalt nur vorübergehend sein sollte. Weitere Bezeichnungen wie zum Beispiel aus der Schweiz folgten: „Saisonarbeiter“.

Quelle : TRT Turkish Radio – Television Corporation

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