Reformation des Islams?

Ich möchte heute mit einem Beitrag meines Freundes Emrah Erken kommen. Er hat in seinem Blog sich dazu geäußert, ob der Islam reformierbar ist. Da ich seine Meinung teile, ist sein Text im Original hier zu lesen. Wer sehen möchte, wie schön es vor dem Einzug des Scharia war, wie offen die Blicke der Menschen waren, wie sie lachten und froh durchs leben gingen, in den Ländern, wie die Türkei, Iran, Irak, Afghanistan, Ägypten u.a. könnt Ihr in unserer Facebook Gruppe Before Sharia Spoiled Everything sehen. Islamofaschisten, rechtes Gedankengut wird in die Gruppe nicht reingelassen. Auch werden die Beiträge, die den Gruppenrichtlinien nicht entsprechen, umgehend gelöscht. Hier der Beitrag:

Reformation des Islams?

Ein Artikel von Emrah Erken (Schweiz)

Immer wieder wird in gesellschaftpolitischen Diskussionen gefordert, dass der Islam sich einem Reformationsprozess unterziehen müsse. Damit könne auch der Islam – so wie das beim Christentum und beim Judentum geschehen sei – in der Neuzeit ankommen. Eine Reformation im Islam im Sinne davon, wie dies bei dieser Forderung wohl gemeint ist, hat es allerdings bereits gegeben, was vielen Europäern leider unbekannt ist. Modernisierungsprozesse, die Säkularisierung der Gesellschaft, die Dominanz des Staates gegenüber der Religion, Rechte für Frauen und weitere solche Postulate hat es auch in der islamischen Welt gegeben. Bei dieser Entwicklung steht ganz zuoberst der Name der Gründer der modernen Türkischen Republik, Mustafa Kemal Atatürk.

Bereits die Staatsform der Republik, ein Staats- und Verwaltungsrecht nach dem Vorbild Frankreichs und die Einrichtung einer parlamentarischen Demokratie zeigen, dass Atatürk trotz seiner antiimperialistischer Grundeinstellung ein zutiefst westlich geprägter Staatsmann war, was auf seine Erziehung und Ausbildung zum Offizier zurückzuführen ist. Zum Zeitpunkt der Geschichte, als Mustafa Kemal die Offiziersschule besuchte, gehörten Offiziere zur geistigen Elite im Osmanischen Reich, weil ihre Ausbildung westlichen Standards entsprechen musste. Gerade solche Leute waren überhaupt in der Lage, die Rückständigkeit der Scharia-Gesellschaft zu erkennen. Mustafa Kemal, der später Atatürk werden sollte, war ein Mann, der die Gesetze der Logik, westliche Philosophie, westliche Literatur, westlichen Durst nach Wissen und Erkenntnis und die Liebe zum Fortschritt schon als junger Offizier kennengelernt hatte.

Atatürk gab dem Scharia-Islam einen Beinahe-Todesstoß, indem er nach der Staatsgründung das Kalifat abschaffte, wovon sich die orthodox-islamische Welt nie wieder erholt hat. Anschließend kamen weitere Reformen wie die Abschaffung des arabischen Alphabets und des islamischen Kalenders, eine Kleiderreform, eine Zivilgesetzgebung nach dem Vorbild der Schweiz, eine Handelsgesetzgebung nach dem Vorbild Deutschlands, eine Strafgesetzgebung nach dem Vorbild Italiens, das Wahlrecht für Frauen, die Abschaffung der Scharia und vieles mehr. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass im Zuge dieser Reformen auch der Koran nicht mehr auf Arabisch sondern auf Türkisch rezitiert werden musste. Der Ruf des Muezzins war für eine Zeit lang Türkisch. Gerade diese Tatsache erinnert wohl unweigerlich an die Reformation Luthers! Die Beseitigung dieser Reform Atatürks war im Übrigen die erste Amtshandlung der Regierung Menderes (großes Vorbild des Islamisten Erdoğan) im Jahr 1950. Wesentlich später wurde Adnan Menderes gehängt, weil er unter anderem auch für das Pogrom von Istanbul verantwortlich gemacht wurde.

Durch seine Reformen schuf Atatürk jedenfalls eine moderne Gesellschaft, die heute durch die Islamisierung angeschlagen ist und enorm an dieser Modernität eingebüsst hat. Überhaupt ist Atatürk der Schöpfer des Konzepts des „türkischen Staatsbürgers“. Zuvor gab es keine Bürgergesellschaft sondern bloße Untertanen. Atatürk ging rigoros gegen solche althergebrachte Untertanenverhältnisse vor. Seine Reformen hatten aber nicht nur eine Wirkung in der jungen Türkischen Republik. Vielmehr wurden auch andere muslimische Staatsoberhäupter auf sie aufmerksam. So wurde Atatürk noch zu Lebzeiten vom persischen Schah (dem Vater des gestürzten Schah) und vom afghanischen König aufgesucht, die Atatürks Konzepte auch bei eigenen Landsleuten anwenden wollten. Wenn man sich Bilder aus diesen Ländern anschaut, die vor 1979 entstanden sind, wird man feststellen können, dass Atatürks Einfluss sehr weitreichend war, sogar nach seinem Tod. Seine Reformen hatten jedenfalls teilweise unmittelbar teilweise mittelbar eine große Wirkung auf die muslimische Welt.

Das größte Defizit dieser Entwicklungen ist, war und bleibt die Tatsache, dass die Reformen nicht die Folge einer gesellschaftlichen Evolution und eines demokratischen Prozesses waren. Vielmehr wurden sie von einer Elite „von Oben gegen Herab“ befohlen. Ich möchte dies anhand eines sehr schönen Beispiels erläutern:

Eine Gerichtsverhandlung in Ankara im Jahre 1943. Eine Richterin hat den Vorsitz und eine Staatsanwältin klagt an. Ein solches Bild wäre beispielsweise in der Schweiz, wo es durchaus eine Reformation gegeben hat, nicht möglich gewesen. Mit Reformation hat das Bild auch nichts zu tun sondern mit Säkularisierung und zwar mit obrigkeitlich befohlener Säkularisierung!
Foto: George Pickow

Die totalrevidierte Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1874 räumte dem Bund die Kompetenz ein, im Bereich des Zivilrechts Gesetze zu erlassen, was zuvor eine kantonale Kompetenz war. 1892 erhielt ein Jurist namens Eugen Huber (im Übrigen ein ehemaliger Chefredaktor der NZZ) vom Bundesrat den Auftrag, einen Vorentwurf für das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) zu erstellen. Eugen Huber studierte daraufhin sämtliche kantonale Zivilrechtsordnungen und suchte – einfach erklärt – nach gemeinsamen Nennern und Kompromissen. Diese Arbeit wurde in drei dicken Bänden publiziert. Seine Arbeit am ZGB beendete er 1904 mit einem definitiven Entwurf, den der Bundesrat der Bundesversammlung unterbreitete. Die parlamentarischen Beratungen, die Eugen Huber selbst als gewählter Parlamentarier begleitete, dauerten von 1905 bis zur (einstimmigen) Schlussabstimmung vom 10. Dezember 1907. Am 1. Januar 1912 trat das Schweizerische Zivilgesetzbuch in Kraft. Meines Erachtens kann man eine evolutive Entwicklung beim westlichen Gesetzgebungsprozess nicht schöner darstellen. Von der Errichtung der Bundeskompetenz bis zum Inkrafttreten des Gesetzes waren ganze 38 Jahre vergangen. Man hatte auf die Befindlichkeiten der Bevölkerung Rücksicht genommen und nach Gemeinsamkeiten und Kompromissen gesucht. Anders ist die Einstimmigkeit im Parlament nicht zu erklären. In der jungen Türkischen Republik wurde dieses Produkt eines schweizerischen Kompromisses, das nach jahrelanger Suche nach Gemeinsamkeiten entstanden war, von einem Tag auf den anderen als Gesetz auf den Tisch gelegt. In der Tat wurde das Schweizerische Zivilgesetzbuch mehr oder weniger in seiner Gesamtheit ins Türkische übersetzt. Es fehlen einige Bestimmungen wie etwa Art. 5 ZGB (Verhältnis zu den Kantonen und zum kantonalen Zivilrecht), weil die Türkei ganz offensichtlich keine Kantone hat und nicht föderalistisch ist sowie etwa auch das Bauhandwerkerpfandrecht – ein Rechtsbehelf aus dem Bereich des Sachenrechts – mit dem die Türken offensichtlich nichts anfangen konnten. Der Grund für die Rezeption des Schweizerischen Zivilgesetzbuches war einerseits die Tatsache, dass es zum damaligen Zeitpunkt eines der modernsten Zivilgesetzbücher war. Zum anderen hatte der damalige türkische Justizminister in Neuenburg Jura studiert, womit er das ZGB gut kannte. Es war anschließend auch naheliegend, dass die Türkei die passende Zivilprozessordnung zum rezipierten Zivilrecht vom Kanton Neuenburg übernahm, weil es damals noch keine eidgenössische Zivilprozessordnung gab, da zum damaligen Zeitpunkt das Zivilprozessrecht in der Kompetenz der Kantone war. Somit übernahm die junge Türkische Republik kantonales Recht, direkt aus dem Kanton Neuenburg. Ich denke, dass es wohl kein besseres Beispiel gibt, um den Unterschied zwischen westlicher Rechtsetzung und westlich-orientierten Rechtsetzung in einem muslimisch geprägten aber säkularen Land zu illustrieren. Die Defizite sind offensichtlich.

Trotz dieser ganz offensichtlichen Unzulänglichkeiten muss betont werden, dass es dazu wohl keine Alternative gab. Eine Entwicklung aus der Scharia heraus war ganz sicher keine Option, weil in der Scharia keinerlei Inhalte zu finden sind, die für eine moderne Gesellschaft tauglich wären. Man kann angesichts der noch gravierenderen Defizite der Scharia einen solchen obrigkeitlichen „Input“ letztendlich nur zustimmen, zumal ausgeschlossen werden kann, dass sich aus der Scharia heraus eine moderne Gesellschaft entwickeln kann.

Nach dieser Darstellung möchte ich nochmals auf die Forderung nach einer Reformation in der islamischen Welt zurückkommen. Meines Erachtens braucht die islamische Welt und insbesondere Europa keine Reformation des Islam. Die entsprechende Forderung ist naiv und selbst wenn sich eine Reformation der Religion verwirklichen sollte, wird dieser Reformislam voraussichtlich nur wenige Anhänger haben, wenn man realistisch bleibt, womit das Scharia-Problem in Europa keineswegs gelöst werden kann. Um das Scharia-Problem nachhaltig zu lösen braucht Europa einen massiven Säkularisierungsschub für die hier lebenden Muslime. Mit dieser realistischeren Forderung, die sich nicht an die gesamte muslimische Welt richtet, kann man meines Erachtens arbeiten. Allerdings kann man eine solche Säkularisierung ganz sicher nicht fördern, indem man mit Islamverbänden, die ideologisch der Muslimbruderschaft oder allenfalls dem Mullah-Regime im Iran nahestehen, Staatsverträge abschliesst.

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