Aufenthaltsrecht für türkische Bürger in Deutschland wurde verschärft

Wenn Türken die Bundesrepublik länger als ein Jahr verlassen, verlieren sie ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.

Das hat der erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden (Az.: 1 C 19.14). Nach dieser Grundsatzentscheidung sind türkische Staatsangehörige ab sofort gleichgestellt mit Menschen aus allen Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören. Die sogenannte Daueraufenthaltsrichtlinie sieht den Verlust des Aufenthaltstitels vor, wenn Nicht-EU-Bürger länger als zwölf Monate außerhalb der Bundesrepublik leben.

Im Vergleich zu EU-Bürgern gelten für Türken nunmehr strengere Voraussetzungen. Für erstere erlischt der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis eines Staates gemäß der Unionsbürgerrichtlinie erst dann, wann sie länger als zwei Jahre außerhalb eines Landes gelebt haben.

Die höchstrichterliche Entscheidung zu türkischen Staatsbürgern war nötig geworden, weil zuvor eine Kernfrage offen gewesen war: Wie wirken sich bestimmte Vereinbarungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union auf das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik aus? Die EU schließt mit Staaten, die den Beitritt anstreben, Assoziierungsabkommen ab. Diese enthalten in der Regel besondere Rechte für Bürger dieser Länder.

Quelle : welt.de

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